Die Beantragung einer teilstationären Aufnahme
Private Kostenträger legen Wert darauf, dass die Notwendigkeit einer teilstationären Aufnahme schlüssig dargelegt wird. Ein Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder ein*e Psychologische*r Psychotherapeut*in kann die fachliche Begründung kompetent formulieren.
Wenn weder Facharzt oder Fachärztin noch Psychologische*r Psychotherapeut*in vorhanden ist, können Patient*innen durch die Privatambulanz von Prof. Dr. Frank Godemann bei der Antragstellung unterstützt werden.
Die Begründung enthält u.a. folgende Angaben:
- Wissenschaftliche Diagnose inkl. Komorbidität (wenn z. B. mehrere psychiatrische Diagnosen vorliegen) und Beschreibung des Schweregrades der jeweiligen Krankheiten
- Begründung, welche Vorbehandlungen stattgefunden haben, warum zum jetzigen Zeitpunkt eine teilstationäre Akutbehandlung notwendig ist und warum andere Maßnahmen (z.B. ambulante Psychotherapie) nicht ausreichen
- Beschreibung der aktuell stattfindenden medizinischen, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen