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Private Krankenversicherung

Die Beantragung einer teilstationären Aufnahme

Private Kostenträger legen Wert darauf, dass die Notwendigkeit einer teilstationären Aufnahme schlüssig dargelegt wird. Ein Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder ein*e Psychologische*r Psychotherapeut*in kann die fachliche Begründung kompetent formulieren.

Wenn weder Facharzt oder Fachärztin noch Psychologische*r Psychotherapeut*in vorhanden ist, können Patient*innen durch die Privatambulanz von Prof. Dr. Frank Godemann bei der Antragstellung unterstützt werden.

Die Begründung enthält u.a. folgende Angaben:

  • Wissenschaftliche Diagnose inkl. Komorbidität (wenn z. B. mehrere psychiatrische Diagnosen vorliegen) und Beschreibung des Schweregrades der jeweiligen Krankheiten
  • Begründung, welche Vorbehandlungen stattgefunden haben, warum zum jetzigen Zeitpunkt eine teilstationäre Akutbehandlung notwendig ist und warum andere Maßnahmen (z.B. ambulante Psychotherapie) nicht ausreichen
  • Beschreibung der aktuell stattfindenden medizinischen, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen